HOAI §53
Für unsere Auftraggeber übernehmen wir Leistungen nach HOAI §53 für Leistungsphase
- 1: Grundlagenermittlung
- 2: Vorplanung
- 3: Entwurfsplanung
- 4: Genehmigungsplanung
- 5: Ausführungsplanung
- 6: Vorbereitung der Vergabe
- 7: Mitwirkung bei der Vergabe
- 8: Objektüberwachung
- 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Zusammen mit bewährten Kooperationspartnern aus dem Bereich Hochbau (HOAI §33) bieten wir auf Wunsch auch Komplettleistungen an.